AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Verbrauchergeschäfte – Drazen Foto

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Drazen Foto (nachfolgend „Fotograf“) und Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

Sie gelten insbesondere für Familienfotografie, Kinderfotografie, Bewerbungsfotos, Portraitfotografie, Hochzeitsfotografie sowie sonstige fotografische Dienstleistungen für Privatkunden.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden.


2. Vertragsabschluss und Terminvereinbarung

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein vom Fotografen angebotenes Shooting bzw. eine fotografische Dienstleistung vom Kunden verbindlich gebucht und vom Fotografen bestätigt wurde.

Terminvereinbarungen können insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über andere angebotene Kommunikationswege erfolgen.

Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich.


3. Preise und Bezahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.

Bei gewöhnlichen Fotoshootings für Privatkunden ist das vereinbarte Honorar grundsätzlich unmittelbar nach Durchführung des Shootings zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Zusätzliche Bilder, Produkte oder Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Pakets sind, werden gesondert verrechnet.


4. Terminabsage bei gewöhnlichen Fotoshootings

Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Shootingtermin kostenlos absagen oder verschieben.

Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin können 50 % des vereinbarten Shootinghonorars als Stornogebühr verrechnet werden.

Bei Nichterscheinen des Kunden ohne vorherige Absage können 100 % des vereinbarten Shootinghonorars verrechnet werden.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Diese Regelung gilt nicht für Hochzeiten. Für Hochzeiten gelten die gesonderten Bestimmungen gemäß Punkt 5.


5. Hochzeitsfotografie – Buchung und Anzahlung

Bei der verbindlichen Buchung einer Hochzeitsreportage bzw. Hochzeitsbegleitung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten.

Der Hochzeitstermin gilt nach ausdrücklicher Buchungsbestätigung durch den Fotografen und nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung als verbindlich reserviert.

Die Anzahlung wird vollständig auf das vereinbarte Gesamthonorar angerechnet.


6. Stornierung einer Hochzeit durch den Kunden

Da Hochzeitstermine üblicherweise langfristig reserviert werden und kurzfristig häufig nicht anderweitig vergeben werden können, gelten für Hochzeitsbuchungen gesonderte Stornobedingungen.

Bei einer Stornierung durch den Kunden können folgende Stornogebühren verrechnet werden:

mehr als 90 Tage vor dem Hochzeitstermin: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises

30 bis 90 Tage vor dem Hochzeitstermin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

14 bis 29 Tage vor dem Hochzeitstermin: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises

weniger als 14 Tage vor dem Hochzeitstermin: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises

Absage am Hochzeitstag oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die jeweilige Stornogebühr angerechnet und nicht zusätzlich zur Stornogebühr verrechnet.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann der Fotograf den ursprünglich reservierten Termin anderweitig gleichwertig vergeben, ist dies bei der Berechnung eines tatsächlich entstandenen Schadens angemessen zu berücksichtigen.

Gesetzliche Rücktrittsrechte des Verbrauchers bleiben von diesen Regelungen unberührt.


7. Krankheit, höhere Gewalt und wetterbedingte Verschiebung

Kann ein gewöhnliches Fotoshooting aufgrund von Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund aufseiten des Kunden nicht durchgeführt werden und wird dies rechtzeitig bekannt gegeben, kann nach Absprache ein neuer Termin vereinbart werden.

Muss ein Outdoor-Shooting aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen verschoben werden, wird gemeinsam ein kostenloser Ersatztermin vereinbart.

Kann der Fotograf aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines anderen unvorhersehbaren und von ihm nicht zu vertretenden Ereignisses den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

Ist eine Verschiebung – insbesondere bei einer Hochzeit – nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für vom Fotografen noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


8. Durchführung des Shootings

Der Fotograf gestaltet das Shooting entsprechend seinem fotografischen Stil und seiner fachlichen Erfahrung.

Der Kunde erkennt an, dass Lichtsetzung, Perspektive, Bildausschnitt, Farbgebung, Bildbearbeitung und die fotografische Gestaltung Teil der kreativen Arbeit des Fotografen sind.

Ein Anspruch auf die Erstellung bestimmter einzelner Motive besteht nur, wenn diese ausdrücklich vorab vereinbart wurden.

Bei Shootings mit Kindern kann nicht garantiert werden, dass bestimmte Posen, Gesichtsausdrücke oder Motive umgesetzt werden können. Der Fotograf wird sich bemühen, unter den jeweiligen Umständen bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.


9. Bildauswahl

Nach dem Shooting erhält der Kunde – je nach vereinbartem Angebot – die Möglichkeit, die gewünschten Bilder aus einer vom Fotografen bereitgestellten Auswahl auszuwählen.

Die Anzahl der im jeweiligen Shootingpaket enthaltenen bearbeiteten Bilder richtet sich nach dem gebuchten Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.

Zusätzliche Bilder können, sofern angeboten, gegen Aufpreis bestellt werden.


10. Bildbearbeitung und RAW-Dateien

Der Kunde erhält ausschließlich die vereinbarten und vom Fotografen final bearbeiteten Bilder.

Die Bearbeitung erfolgt im individuellen Stil von Drazen Foto.

Unbearbeitete Bilddateien und RAW-Dateien sind grundsätzlich nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und werden nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe verworfener Aufnahmen, Testaufnahmen, unscharfer Aufnahmen oder sonstiger nicht zur finalen Auswahl bestimmter Dateien.


11. Lieferzeit

Bei gewöhnlichen B2C-Shootings werden die final bearbeiteten Bilder grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen nach erfolgter Bildauswahl durch den Kunden bereitgestellt, sofern keine andere Lieferfrist vereinbart wurde.

Bei umfangreicheren Aufträgen, insbesondere Hochzeiten, kann eine abweichende Lieferfrist individuell vereinbart werden.

Bei außergewöhnlichen Umständen, die eine fristgerechte Fertigstellung verhindern, wird der Kunde entsprechend informiert.


12. Bereitstellung und Archivierung

Die fertigen Bilder werden dem Kunden auf dem vereinbarten Weg, beispielsweise über eine Online-Galerie oder einen digitalen Download, zur Verfügung gestellt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die bereitgestellten Bilder nach Erhalt selbstständig dauerhaft zu sichern.

Drazen Foto bewahrt die finalen Kundendateien grundsätzlich für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Bereitstellung der fertigen Bilder auf.

Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Verpflichtung zur weiteren Speicherung oder Wiederherstellung der Bilddateien.

Eine darüber hinausgehende Archivierung kann nicht garantiert werden.


13. Urheberrecht und private Nutzung

Das Urheberrecht an den vom Fotografen erstellten Fotografien verbleibt beim Fotografen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Der Privatkunde erhält, sofern nichts anderes vereinbart wurde, das Recht, die erworbenen Bilder für private Zwecke zu verwenden.

Dazu gehört insbesondere die private Nutzung, das Anfertigen privater Abzüge sowie das Teilen der Bilder auf privaten Social-Media-Profilen.

Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Unternehmen zu Werbezwecken, Bearbeitung für kommerzielle Zwecke oder sonstige gewerbliche Verwendung bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Fotografen.


14. Nachträgliche Veränderung der Bilder

Die vom Fotografen gelieferten Bilder stellen das fertige fotografische Werk dar.

Bei einer öffentlichen Verwendung sollen Veränderungen, die den Charakter oder die Qualität der fotografischen Arbeit wesentlich verändern können, insbesondere starke Filter, extreme Farbveränderungen oder sonstige erhebliche Bearbeitungen, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Fotografen vorgenommen werden, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.


15. Veröffentlichung durch Drazen Foto

Drazen Foto veröffentlicht Bilder von Kunden nicht allein aufgrund des Abschlusses eines Shootingvertrages zu eigenen Werbe- oder Portfoliozwecken.

Eine Verwendung von Kundenbildern auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbematerialien, im Portfolio oder zu vergleichbaren Präsentationszwecken erfolgt nur auf Grundlage einer dafür erforderlichen Zustimmung bzw. sonstigen gesetzlichen Berechtigung.

Eine erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung wird getrennt von diesen AGB eingeholt.

Die Verweigerung einer freiwilligen Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Durchführung oder den Preis des gebuchten Shootings.


16. Minderjährige

Bei Shootings mit minderjährigen Personen muss die Buchung durch einen gesetzlichen Vertreter oder mit dessen erforderlicher Zustimmung erfolgen.

Eine Veröffentlichung von Bildern Minderjähriger durch Drazen Foto erfolgt nicht allein aufgrund dieser AGB. Erforderliche Zustimmungen werden gesondert eingeholt.


17. Gutscheine

Sofern Drazen Foto Gutscheine anbietet, können diese für die jeweils angebotenen fotografischen Leistungen eingelöst werden.

Gesetzliche Ansprüche und zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Gültigkeit von Gutscheinen bleiben unberührt.

Soweit auf dem Gutschein nichts anderes vereinbart wurde, richtet sich dessen Verwendung nach dem zum Zeitpunkt der Einlösung verfügbaren Leistungsangebot.


18. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Drazen Foto haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Verbrauchers werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

Für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen liegen – beispielsweise Einschränkungen einer Location, Verhalten von Gästen, Witterung oder nicht vorhersehbare äußere Bedingungen –, kann eine bestimmte fotografische Umsetzung nicht garantiert werden.


19. Fernabsatz und gesetzliches Rücktrittsrecht

Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

Soweit dem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein Rücktrittsrecht zusteht, wird dieses durch die vorliegenden AGB nicht eingeschränkt.

Erforderliche Informationen und eine gegebenenfalls erforderliche Rücktrittsbelehrung werden dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.


20. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Drazen Foto enthalten.


21. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss solcher Verweisungsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, die für den Kunden günstiger und gesetzlich anwendbar sind, bleiben unberührt.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Drazen Foto
Friesach, Kärnten
Österreich

Stand: September 2026